Die Verpackungsdaten, nach denen Ihr Prüfer, Ihr Marktplatz und Brüssel fragen werden.
Kraftpass hält Artikel, Verpackungskomponenten, Materialien, Lieferantennachweise und Absatzmengen je Land in einem prüfungsfesten Datensatz. Daraus leitet es Ihre Pflichten ab, erzeugt EU-Konformitätserklärungen und bereitet die LUCID-Meldung vor.
Zehn Minuten, kein Konto nötig. Das Ergebnis lässt sich als PDF herunterladen und wird zur Startkonfiguration Ihrer Organisation.
- Absender
- Rösterei Nordkap GmbH
- Versand nach
- DE · AT · FR · NL
| Verkauf | Standbodenbeutel 250 g | PP/PE, 8,4 g | Konform |
| Verkauf | Etikett | Papier, 0,6 g | Konform |
| Versand | Versandkarton FEFCO 0201 | Wellpappe, 142 g | Nachweis läuft ab |
| Versand | Füllmaterial | Papier, 12 g | Nachweis fehlt |
Sie sind „Erzeuger“ einer Verpackung, die Sie nur einkaufen
Wer unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft, gilt nach Art. 21 PPWR als Erzeuger – mit der Pflicht, je Verpackungseinheit eine EU-Konformitätserklärung (Art. 39, Anhang VIII) und eine technische Dokumentation (Art. 38, Anhang VII) vorzuhalten, obwohl die Daten beim Verpackungslieferanten liegen.
Es ist ein Datenproblem, kein Rechtsproblem
Artikel, Verpackungseinheiten, Komponenten, Materialien, Gewichte, Nachweise, Gültigkeiten und Absatzmengen je Land: verstreut über Warenwirtschaft, Shop, Lieferanten-E-Mails und Tabellen. Kraftpass hält alles in einem strukturierten, versionierten Datensatz.
Jedes Zielland will seine eigene Registrierung
Als Hersteller im EPR-Sinne müssen Sie in jedem EU-Land registriert sein, in das Sie liefern – LUCID in Deutschland, CITEO in Frankreich, CONAI in Italien, Ecoembes in Spanien. Sonst dürfen Marktplätze Sie dort nicht listen (Art. 45).
Ein Datensatz, alle Pflichten
Gebaut von einem Wirtschaftsprüfer und einer Data Engineer: präzises Datenmodell, deterministische Regeln, lückenlose Prüfspur.
Betroffenheitscheck
Geführter Fragebogen, der Ihre Rolle je Verpackungskategorie ermittelt und die Pflichten auflistet, die jetzt, ab 2028 und ab 2030 gelten – inklusive Registrierungsbedarf je Zielland.
Verpackungsregister
Artikel → Verpackungseinheiten → Komponenten → Materialien → Lieferanten. Wiederverwendbare Vorlagen, CSV/XLSX-Import und -Export, Leerraumquoten-Rechner für Versandverpackungen.
Lieferantennachweise
Leitet ab, welche Nachweise jeder Lieferant Ihnen schuldet, verschickt Token-Links ohne Konto, verfolgt Status, Gültigkeit und Versionen, erinnert automatisch.
Konformitätserklärungen
Erzeugt die EU-Konformitätserklärung (Anhang VIII) und die technische Dokumentation (Anhang VII) je Verpackungseinheit aus Registerdaten und Nachweisen – zweisprachig, versioniert, mit Hash.
Mengen & Meldungen
Absatzmengen aus Shop- und Marktplatz-Integrationen werden zu Verpackungsmengen je Materialfraktion und Land: LUCID-Vorschau, Schwellenwertprüfung für die Vollständigkeitserklärung, Registrierungsbedarf.
Prüfer-Export
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater kommen als Berater mit Lesezugriff dazu und erhalten Mengenherleitung, B2B/B2C-Abgrenzung, Nachweisstatus und Audit-Log als XLSX- und PDF-Arbeitspapier.
Drei Wellen von Pflichten
Das Datenmodell ist nach Datum, Rolle, Verpackungskategorie und Material parametrisiert – 2028 und 2030 stehen heute schon im Register.
- 12.08.2026
Gilt bereits
- Stoffbeschränkungen (Art. 5): Schwermetalle ≤ 100 mg/kg, PFAS bei Lebensmittelkontakt
- Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung je Verpackung (Art. 38, 39)
- Rollenpflichten für Erzeuger, Importeure, Vertreiber (Art. 15–22)
- EPR-Registrierung in jedem Zielland, Prüfpflicht der Marktplätze (Art. 44, 45)
- Deutschland: LUCID, Systembeteiligung, Datenmeldung, Vollständigkeitserklärung
- 12.08.2028
Kennzeichnung
- Harmonisierte Materialkennzeichnung und Datenträger auf jeder Verpackung (Art. 12)
- Kompostierbarkeitsvorgaben für bestimmte Verpackungen (Art. 9)
- Deutschland: Zulassungspflicht für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen (VerpackDG, ab 31.12.2027)
- 2029: Pfandsysteme für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall (Art. 50)
- 01.01.2030
Design & Recycling
- Recyclingfähigkeitsklassen A/B/C – Verkehrsverbot unter Klasse C (Art. 6, Anhang II)
- Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen (Art. 7)
- Verpackungsminimierung mit Nachweis (Art. 10) und Leerraumquote ≤ 50 % (Art. 24)
- Formatverbote, z. B. Einwegkunststoff für Obst und Gemüse unter 1,5 kg (Anhang V)
- Mehrwegziele für Transportverpackungen (Art. 29)
Für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Ihre Mandanten brauchen oberhalb der VerpackG-Schwellen eine Vollständigkeitserklärung, geprüft durch WP, StB oder vBP. Kraftpass liefert Ihnen die Arbeitspapiere: Mengenherleitung aus Artikelstamm und Absatz, Nachweisstatus und ein lückenloses Änderungsprotokoll.
Mehr erfahren- Berater-Rolle mit Lesezugriff auf mehrere Mandantenorganisationen
- Mengenherleitung: Artikelstamm × Absatzmengen × Verpackungsgewichte je Materialfraktion
- B2B/B2C-Abgrenzung und Schwellenwertprüfung (Glas 80 t, PPK 50 t, sonstige 30 t)
- Audit-Log mit altem und neuem Wert für jedes compliance-relevante Feld
- Strukturierter Export als XLSX und PDF-Bericht
Drei Pakete, ein kostenloser Check
Der Betroffenheitscheck bleibt kostenlos. Alles danach ist ein Paket: klar begrenzt, jährlich oder monatlich abgerechnet, netto zzgl. USt.
Betroffenheitscheck
0 €Zehn Minuten, kein Konto. Ihre Rolle je Verpackungskategorie, Pflichten für 2026, 2028 und 2030, Registrierungsbedarf je Zielland – als PDF und als Startkonfiguration Ihrer Organisation.
Für Einzelhändler mit ein bis zwei Verpackungstypen, die nur nach Deutschland liefern.
- Einheiten
- 5
- Länder
- DE
- Nutzer
- 1
- 5 Verpackungseinheiten, Zielland Deutschland
- 1 Nutzer, Lieferantenportal für 3 Lieferanten
- EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation als PDF
- Mengen per CSV, LUCID-Vorschau, Schwellenwertprüfung
- Leerraumrechner und Änderungsverlauf
Für Onlinehändler mit mehreren Zielländern, Lieferanten und Vertriebskanälen.
- Einheiten
- 50
- Länder
- alle 27
- Nutzer
- 5
- 50 Verpackungseinheiten, alle 27 EU-Länder
- 5 Nutzer, Lieferantenportal ohne Begrenzung
- 2 Shop- oder Marktplatz-Integrationen (Shopify, Amazon, Shopware, WooCommerce, JTL)
- Berater-Zugang und Prüfer-Arbeitspapier als XLSX und PDF
- Support per E-Mail innerhalb eines Werktags
Für Händler oberhalb der VerpackG-Schwellen oder mit Prüfungsdruck durch Marktplätze und Systembetreiber.
- Einheiten
- unbegrenzt
- Länder
- alle 27
- Nutzer
- unbegrenzt
- Verpackungseinheiten, Nutzer und Integrationen ohne Begrenzung
- Prüfung und Bestätigung der Vollständigkeitserklärung nach § 11 VerpackG
- Onboarding-Durchsicht des Datensatzes durch einen Berufsträger
- Jährliche Plausibilitätsdurchsicht der Konformitätserklärungen und Nachweise
- Benannter Ansprechpartner, auch bei Rückfragen von Marktplätzen und ZSVR
Jedes neue Konto testet 14 Tage „Paket“ in vollem Umfang, ohne Zahlungsdaten.
In zehn Minuten wissen, was für Sie gilt
Der Betroffenheitscheck ist kostenlos, braucht kein Konto und wird bei der Registrierung zur Startkonfiguration Ihrer Organisation.
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